AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hängegleiter-Passagierflüge

Präambel
www.flytandem.ch fungiert als Passagierflug-Vermittlungsplattform selbstständig erwerbenden Gleitschirm-Tandempiloten. Das Vertragsverhältnis eines zustande kommenden Passagierfluges besteht in jedem Fall zwischen Passagier und Tandempilot. Folgend wird der Passagier als «Fluggast» und der Tandempilot als «Pilot» bezeichnet.

Allgemeines
www.flytandem.ch vermittelt Passagierflüge mit Hängegleitern. Die Tätigkeit von www.flytandem.ch beschränkt sich auf die Vermittlung solcher Flüge. Der eigentliche Beförderungsvertrag wird direkt zwischen Fluggast und Pilot abgeschlossen. Für den Beförderungsvertrag gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AGB werden dem Fluggast im Rahmen der Vermittlung durch www.flytandem.ch ausgehändigt und können zudem auf der Homepage www.flytandem.ch eingesehen werden. Durch Anmeldung, Reservation oder Gutscheinbestellung per E-Mail, WhatsApp, Telefon und/oder mit Unterschrift, anerkennt der Fluggast die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

Vertragsschluss und salvatorische Klausel
Der Vertrag zwischen Fluggast und Piloten kommt mit der verbindlichen Buchung durch den Fluggast zustande. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Zahlung und Gutscheine
Es wird kein Flugticket ausgestellt. Die Namen der Vertragsparteien (Fluggast und Piloten) und der bezahlte Flugpreis ergeben sich aus der Korrespondenz bei Vertragsschluss. Der Flugpreis ist in jedem Fall zum Voraus in bar oder TWINT zu bezahlen.

Gutscheine können nicht zurückgenommen oder rückerstattet werden. Ein Gutschein ist ein Wertpapier und muss zum Flug mitgebracht werden, bei Verlust erfolgt kein Ersatz und kein Gegenwert.

Pilot und Anweisungen an den Fluggast
Der Pilot ist im Besitz der dafür notwendigen amtlichen Bewilligung. Der Pilot ist der Kommandant des Tandem-Hängegleiters und der Fluggast verpflichtet sich, seinen Anweisungen zu folgen.

Gesundheit und Ausrüstung des Fluggasts
Der Fluggast bestätigt, nicht unter gesundheitlichen Problemen (psychischer und physischer Natur) zu leiden, welche auf die sichere Durchführung eines Passagierflugs mit einem Hängegleiter Auswirkungen haben könnten. Im Zweifelsfall orientiert er den Piloten spätestens während den Startvorbereitungen. Es soll in einem solchen Fall gemeinsam entschieden werden, ob der Passagierflug durchgeführt werden kann. Die endgültige Entscheidung liegt beim Piloten. Der Fluggast verpflichtet sich, festes Schuhwerk und einen geeigneten Helm zu tragen. Der Pilot kann zusätzliche Vorgaben (z.B. lange Hosen, Handschuhe, warme Kleidung o.ä.) machen.

Versicherung des Fluggasts bei einem Unfall
Der Fluggast bestätigt, dass er gegen die Folgen eines Unfalls (auch bei einem Hängegleiterflug) entsprechend versichert ist. Über den Piloten besteht keine Unfallversicherung.

Haftungsausschluss
Der Fluggast ist sich bewusst, dass die Teilnahme an einem Hängegleiterflug mit Risiken verbunden ist. Da beispielsweise bei Hängegleitern das Fahrwerk den Beinen von Piloten und Fluggast entspricht, kann es bei harten Landungen oder Startabbrüchen zu Verletzungen kommen. Zudem kann das Risiko von plötzlichen, unvorhersehbaren Windeinflüssen nicht ausgeschlossen werden. Die Haftung des Piloten für Körper- und Sachschäden, welche dem Fluggast während eines Hängegleiterfluges entstanden sind, wird ausdrücklich wegbedungen. Für den Fall, dass aus rechtlichen Gründen ein Haftungsausschluss nicht möglich sein sollte, hat der Pilot eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal CHF 5 Mio. In solchen Fällen wird die Haftung des Piloten auf maximal diesen Betrag beschränkt.

Minderjährige oder unmündige Fluggäste
Minderjährige oder entmündigte Fluggäste benötigen das Einverständnis einer Erziehungsberechtigten Person. Ist eine solche bei der Durchführung des Fluges nicht vor Ort, so muss dem Piloten vorgängig eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden.

Termin, Durchführungsort, Dauer und Annullation durch den Veranstalter
Termine für die Durchführung von Passagierflügen werden vorgängig (auch kurzfristig) vereinbart. Änderungen des Durchführungstermins können aufgrund des Wetters oder aus organisatorischen Gründen notwendig werden. Der Pilot entscheidet endgültig, ob die Durchführung eines Passagierfluges möglich ist oder nicht. Falls der Passagierflug nicht stattfinden kann, wird ein Ausweichtermin vereinbart. Ist ein Ausweichtermin nicht möglich und liegen die Gründe für die Absage des ursprünglichen Termins nicht beim Fluggast, so kann dieser den bezahlten Flugpreis zurückfordern (ausgenommen Gutscheine). Die Dauer eines Passagierfluges richtet sich nach den Meteo-Verhältnissen. Ist dem Fluggast eine Mindestdauer des Fluges zugesichert worden und konnte diese nicht erreicht werden, so kann er pro Rata der effektiven zugesagten Flugzeit die Differenz des Flugpreises zurückfordern. Bricht der Fluggast die Aktivität ab oder verlässt er sie vorzeitig, erfolgt keine Rückerstattung. Start- und Landeplatz kann entsprechend Meteo-Verhältnissen vom Piloten frei gewählt werden. Weitergehende Ansprüche durch den Fluggast sind ausgeschlossen.

Annullation durch den Fluggast
Die Änderung des Flugtermines muss mindestens 24 Stunden vor dem gebuchten Termin erfolgen. Für Kurzfristige Änderungen werden Annullationskosten in Rechnung gestellt: Bei Änderung des Flugtermines kurzfristiger als 24 Stunden vor dem gebuchten Termin, ist der volle Buchungsbetrag gemäss der Angebotsliste zu bezahlen. Verspätetes Erscheinen oder Nichterscheinen gilt als Annullierung. Der volle Buchungsbetrag gemäss Angebotsliste wird fällig. Kann der Tandemflug infolge Verspätung des Fluggasts nur noch in einem beschränkten Umfang stattfinden, erfolgt keine Rückerstattung.

Foto- und Filmaufnahmen
Dem Fluggast ist es gestattet, eine kleine Kompaktkamera (Typ GoPro) mitzuführen. Diese ist sachgerecht zu befestigen. Der Pilot entscheidet über die Art und Weise der Befestigung. Alternativ kann der Pilot Foto- und Videoaufnahmen des Tandemflugs erstellen und dem Fluggast kostenpflichtig zur Verfügung stellen.

Gerichtstand für Fluggäste aus den USA oder Kanada
Fluggäste aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich für allfällige Streitigkeiten aus dem Passagierflug auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich der Pilot nicht auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlässt.

Ordentlicher Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag über den Passagierflug sind die ordentlichen Gerichte am Sitz des Piloten zuständig. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.